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Während eines militärischen Ausbildungsdienstes soll eine Gruppe von Wehrmännern für einen Beitrag in der Tagesschau eine neue Waffe vorführen. Der so entstandene kurze Film enthält auch Nahaufnahmen der einzelnen Soldaten. Ihre Gesichter sind erkennbar. Hat in einem solchen Fall der einzelne Armeeangehörige ein Recht, die Aufnahme und Ausstrahlung des eigenen Bildes zu verweigern?