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Archiv 2012
FamPra.ch 04/2012
Inhaltsverzeichnis
Rechtsprechung - Jurisprudence - Giurisprudenza
Nr. 70 BGer,15.8.2012: : Eheschutz
Nr. 71 BGer,23.7.2012: : Obhutszuteilung im Eheschutzverfahren
Nr. 72 TF,29.6.2012: : Abänderung eines Eheschutzurteils, Voraussetzungen für die Anrechnung eines hypothetischen Einkommens
Nr. 73 BGer,15.5.2012: : Zuteilung der Liegenschaft im Eheschutzverfahren
Nr. 74 BGer,12.4.2012: : Trennungsunterhalt, Ermittlung des tatsächlichen Einkommens eines selbständigen Anwalts
Nr. 75 TF,30.3.2012: : Voraussetzungen für das Vorliegen einer einfachen Gesellschaft in Bezug auf die eheliche Liegenschaft, Anspruch auf eine angemessene Entschädigung nach Art. 165 ZGB
Nr. 76 BGer,28.3.2012: : Obhutszuteilung
Nr. 77 TF,28.6.2012: : Festlegung des Kindesunterhalts, Durchgriff, Güterrechtliche Auseinandersetzung betreffend eine Liegenschaft, Bewertung des Unternehmens
Nr. 78 BGer,11.5.2012: : Bewertung eines Grundstücks
Nr. 79 TF,02.5.2012: : Ehescheidung wegen Unzumutbarkeit
Nr. 80 BGer,14.5.2012: : Nachehelicher Unterhalt nach lebensprägender Ehe, Voraussetzung für die Berücksichtigung einer Barauszahlung in Rahmen des Vorsorgeausgleichs
Nr. 81 TF,01.6.2012: : Begriff der lebensprägenden Ehe, Dauer des Unterhaltsanspruchs
Nr. 82 BGer,28.6.2012: : Genehmigung der Scheidungsvereinbarung durch das Bundesgericht.
Nr. 83 TF,26.4.2012: : Beweiserhebung im Berufungsverfahren, Begründung der Berufung
Nr. 84 ,25.4.2012: : Gesuch um vorsorgliche Massnahmen
Nr. 85 TF,31.5.2012: : Anfechtungsrecht der beigeladenen Mutter
Nr. 86 BGer,26.6.2012: : Zuteilung der elterlichen Sorge, Kriterium der Bindungstoleranz, Kontinuitätsprinzip
Nr. 87 TF,19.6.2012: : Entziehung der elterlichen Sorge
Nr. 88 BGer,26.6.2012: : Honorar des Kindesvertreters, Unzulässigkeit einer Pauschale ohne Berücksichtigung des angemessenen und effektiven Zeitaufwandes
Nr. 89 BGer,21.6.2012: : Verwandtenunterstützung, Vorliegen von günstigen Verhältnissen
Nr. 90 BGer,14.5.2012: : Verschweigen von Vermögen im Zusammenhang mit der Bewilligung der unentgeltlichen Rechtspflege erfüllt den Tatbestand des Betrugs