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toc-indent.giftoc-indent.giftoc-indent.giftoc-indent.giftoc-indent.gif 2. Eherecht
toc-indent.giftoc-indent.giftoc-indent.giftoc-indent.giftoc-indent.giftoc-indent.gif 2.7. Nachehelicher Unterhalt

Art. 8 EMRK, 176, 273ZGB: Umfang des Besuchsrechts, Kein Eingriff ins Existenzminimum des Unterhaltsschuldners.
Art. 125, 129: Festsetzung des nachehelichen Unterhalts nach lebensprägender Ehe, hypothetisches Einkommen.
Art. 20 BVV 2: Eine unbefristete Unterhaltsrente ist keine Voraussetzung für den Anspruch auf eine Witwenrente der beruflichen Vorsorge.
Art. 125 ZGB: Eigenversorgungskapazität.
Art. 125, 126 ZGB: Voraussetzungen für die Zusprechung einer Kapitalabfindung.
Art. 137 ZGB: Festlegung des Unterhalts im Rahmen vorsorglicher Massnahmen, Rückwirkende Anrechnung eines hypothetischen Einkommens.
Art. 125 ZGB: Nachehelicher Unterhalt, Begriff der lebensprägenden Ehe, Ermittlung des Einkommens nach der Pensionierung.
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Art. 137 ZGB: Unterhalt während dem Scheidungsverfahren, Berücksichtigung der Bonuszahlung als Lohnbestandteil.
Art. 125 ZBG: Nachehelicher Unterhalt in sehr guten finanziellen Verhältnissen, Dauer des Unterhalts, Berücksichtigung von Gesundheitskosten.