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FamPra.ch-News 2010
3. Kindesrecht
3.6. Kindesunterhalt
Art. 125, 285 Abs. 1 ZGB: Nachehelicher Unterhalt, Kindesunterhalt.
Art. 276, 318 Abs. 1 ZGB: Abänderung von Kindesunterhaltsbeiträgen, Aktiv- bzw. Passivlegitimation des Sorgeberechtigten.
Art. 23 ZGB; Art. 20 Abs. 1 lit. a, 59, 63 IPRG, Art. 5 Abs. 2 LugÜ; Art. 13 Abs. 2 MSA: Zuständigkeit der schweizerischen Gerichte für die Scheidung und Festsetzung von Kindesunterhaltsbeiträgen unmittelbar nach der Wohnsitzverlegung in die Schweiz; Zuständigkeit zur Obhuts- und Sorgerechts.
Art. 134, 145, 286 Abs. 2 ZGB: Abänderung des Scheidungsurteils, Kindesunterhalt.
Art. 208, 276 ZGB: Kindesunterhalt, hypothetisches Einkommen, Hinzurechnung.
Art. 285 ZBG: Festlegung des Kindesunterhalts, Ermittlung des Einkommens des Unterhaltspflichtigen.
Art. 129, 285, 286 ZGB: Abänderung des Scheidungsurteils hinsichtlich Kindesunterhalt aufgrund der Geburt ausserehelicher Kinder.
Art. 131 Abs. 3, 276 ff. ZGB: Festlegung des Kindesunterhalts, Einräumung eines Wohnrechts an der Familienwohnung.
Art. 278 Abs. 2, 286 Abs. 2 ZGB: Abänderung von Kindesunterhaltsbeiträgen, Unterstützungspflicht jedes Ehegatten bei der Erfüllung von Unterhaltspflichten gegenüber vorehelichen Kindern.
Art. 129, 286 ZGB: Abänderung des Scheidungsurteils hinsichtlich Kindesunterhalt.