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toc-indent.giftoc-indent.giftoc-indent.giftoc-indent.giftoc-indent.gif 2. Eherecht
toc-indent.giftoc-indent.giftoc-indent.giftoc-indent.giftoc-indent.giftoc-indent.gif 2.7. Nachehelicher Unterhalt

Art. 125, 285 Abs. 1 ZGB: Nachehelicher Unterhalt, Kindesunterhalt.
Art. 125 ZGB: Nachehelicher Unterhalt, Ergänzungsleistungen sind dem Unterhaltsberechtigten nicht als Einkommen anzurechnen.
Art. 125, 165 Abs. 2 ZGB: Hypothetisches Einkommen, Ausserordentlicher Beitrag eines Ehegatten.
Art. 151, 153 aZGB, Art. 7a Abs. 3 SchlT ZGB: Auswirkungen einer eheähnlichen Lebensgemeinschaft auf den nachehelichen Unterhaltsanspruch.
Art. 120 i.V.m. 196 ff., 125, 200 Abs. 3 ZGB, Art. 239 OR: Güterrechtliche Auseinandersetzung, Voraussetzungen für die Annahme einer gemischten Schenkung, nachehelicher Unterhalt.
Art. 125, 276 ZGB: Nachehelicher Unterhalt, Methode zur Bemessung des Kindesunterhalts.
Art. 125, 138 ZGB: Zulässigkeit von Noven, nachehelicher Unterhalt, hypothetisches Einkommen, Dauer des Unterhalts.
Art. 176 ZGB: Trennungsunterhalt, Anwendbarkeit der Kriterien des nachehelichen Unterhalts.
Art. 125 ZGB: Eigenversorgungskapazität der Unterhaltsberechtigten, Methode zur Berechnung des Vorsorgeausgleichs.
Art. 125 ZGB: Eigenversorgungskapazität.
Art. 125 ZGB: Keine lebensprägende Ehe nach kurzer Ehedauer trotz gemeinsamem Kind, Zumutbarkeit der Wiederaufnahme einer Erwerbstätigkeit.
Art. 129 ZGB: Abänderung des Scheidungsurteils hinsichtlich dem nachehelichen Unterhalt.
Art. 129 ZGB: Abänderung des Scheidungsurteils, Zumutbarkeit der Wiederaufnahme einer Erwerbstätigkeit der Ehefrau nach Wiederverheiratung des Unterhaltsschuldners.
Art. 125 ZGB: Berechnung des nachehelichen Unterhalts; Berücksichtigung von Prämien der Lebensversicherung im Grundbedarf; Vorsorgeunterhalt.
Art. 138 Abs. 1, 125 ZGB: Novenrecht, Nachehelicher Unterhalt.
Art. 125 ZGB: Eigenversorgungskapazität der Ehefrau.
Art. 153 Abs. 2 aZGB, Art. 129 Abs. 1 ZGB: Abänderung der Unterhaltsrente.
§ 1473, 1587b BGB: Krankheitsunterhalt, Befristung des Unterhalts wegen Unbilligkeit.
Art. 125 ZGB: Keine Durchsetzbarkeit einer im Ehevertrag enthaltenen, nicht direkt anwendbaren Unterhaltsklausel, kein nachehelicher Unterhaltsanspruch nach fünf wöchiger Ehedauer.
Art. 125, 143, 276 ff. ZGB: Festlegung des Ehegatten und Kindesunterhaltsbeitrages, Erforderliche Angaben gemäss Art. 143 ZGB.