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FamPra.ch-News 2009
3. Kindesrecht
3.6 Kindesunterhalt
Art. 124, 206, 276, 206 ZGB: Rückwirkende Bezahlung von Kindesunterhalt, Güterrecht, Berechnung der angemessenen Entschädigung, Zahlungsmodalitäten.
Bemessung des Kindesunterhalts in sehr guten wirtschaftlichen Verhältnissen; Aufteilung des Überschusses.
Art. 273, 286 ZGB: Abänderung Kinderunterhaltsbeitrag, Tragung der Kosten des Besuchsrechts.
Art. 285 ZGB: Kindesunterhalt; Rangordnung zwischen dem Ehegatten und dem ausserehelichen Kind.
Voraussetzungen für den Anspruch auf Mündigenunterhalt
Art. 125, 285 Abs 1 ZGB: Festlegung des Kindesunterhaltes und des Ehegattenunterhaltes in sehr guten finanziellen Verhältnissen.
Art. 279 ZGB: Kindesunterhalt
Art. 276, 285 ZGB: Bemessung des Kindesunterhalts.
Bemessung des Kindesunterhalts.
Art 137, 285 Abs. 2 ZGB: Handhabung der Kinderzulagen bei der Unterhaltsbemessung.
Art. 286 Abs. 2 ZGB: Herabsetzung der Kinderunterhaltsbeiträge.
Art. 285 Abs. 2 ZGB: Behandlung von Sozialversicherungsrenten und ähnlichen für den Unterhalt des Kindes bestimmten Leistungen.
Voraussetzung einer Prozessstanschaft im Bereich des Kindesunterhalts.
Art. 285 ZGB: Bemessung des Kindesunterhalts.