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FamPra.ch-News 2009
2. Eherecht
2.3 Ehewirkungen (inkl. Eheschutz)
Eheschutzentscheide, in denen bereits geleistete Unterhaltszahlungen vorbehalten werden, genügen nicht als definitive Rechtsöffnungstitel.
Art. 176 ZGB: Eheschutzmassnahmen, Festlegung des Trennungsunterhalts in guten finanziellen Verhältnissen.
Unterhaltsberechnung im Eheschutzverfahren in knappen finanziellen Verhältnissen.
Aufteilung eines - nach Deckung des Bedarfs beider Ehegatten - verbleibenden Überschusses.
Art. 176 ZGB, Art. 72 ff., 107 Abs. 2 BGG: Anforderungen an das Rechtsbegehren bei Geldforderungen, Zuweisung der ehelichen Wohnung.
Bemessung des Kindesunterhalts in sehr guten wirtschaftlichen Verhältnissen; Aufteilung des Überschusses.
Art. 137, 176: Festsetzung von Unterhaltsbeiträgen, Hypothetisches Einkommen.
Art. 176 Abs. 1 Ziff. 1 ZGB: Konkludente Einigung über den Trennungsunterhalt.
Art. 176 ZGB: Obhutszuteilung im Eheschutzverfahren, Anordnung eine kinderpsychiatrischen Gutachtens.