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toc-indent.giftoc-indent.giftoc-indent.giftoc-indent.giftoc-indent.gif 3. Kinderrecht
toc-indent.giftoc-indent.giftoc-indent.giftoc-indent.giftoc-indent.giftoc-indent.gif 3.6 Kinderunterhalt

Art. 276 ZGB, Art. 285 ZGB: Mündigenunterhalt; Pflicht des in Ausbildung befindlichen Mündigen zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit
Hypothetisches Einkommen; Berechnungsmethode für den nachehelichen Unterhalt und Kindesunterhalt.
Art. 8 ZGB, Art. 137 ZGB, Art. 276 ZGB: Gleichbehandlung der ehelichen sowie der ausserehelichen Kinder bedeutet nicht, dass diese den gleichen Unterhaltsbetrag erhalten
Abänderung Kindesunterhalt; Auswirkungen einer Einkommenssteigerung auf Seiten des kinderbetreuenden Elterteils.
Festsetzung des Kindesunterhalts, Mitwirkungspflicht der Parteien bei Geltung der Untersuchungsmaxime,Berücksichtigung eines Arbeitspensums von über 100%.
Art. 277 ZGB: Mündigenunterhalt; Anwendung der gefestigten Grundsätze auf einen konkreten Sachverhalt
Art. 29 Abs. 3 BV, Art. 285 ff. ZGB: Kindesunterhalt; Abänderung des Scheidungsurteils: keine unentgeltliche Rechtspflege wegen Aussichtslosigkeit
Berechnungsmethode des Kindesunterhalts, Auswirkungen des Besuchsrechts auf den Kindesunterhalt.
Bemessung des Kindesunterhalts
Art. 29 Abs. 3 BV, Art. 286 ZGB: Abänderung des Scheidungsurteils nur aufgrund Veränderungen seit der rechtskräftigen Festlegung des Beitrags
Scheidungsfolgen, Besuchsrecht, Kindesunterhalt, Pensionskassenteilung