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toc-indent.giftoc-indent.giftoc-indent.giftoc-indent.giftoc-indent.gif 2. Eherecht
toc-indent.giftoc-indent.giftoc-indent.giftoc-indent.giftoc-indent.giftoc-indent.gif 2.5 Ehescheidung (inkl. Ehetrennung)

Art. 314 Ziff. 1 ZGB: Aufhebung der Beistandschaft; Kinder sind als Betroffene anzuhören
Art. 29 Abs. 2 BV, Art. 137 ZGB: Vorsorgliche Massnahmen im Scheidungsverfahren; Kinderzuteilung bei noch nicht feststehender Erziehungsfähigkeit
Art. 144 ff. ZGB, Art. 9 und 29 Abs. 2 BV: Kinderzuteilung unter Berücksichtigung diverser Gutachten; keine weitere Anhörung der Kinder
Art. 6 EMRK, Art. 133 ff. ZGB: Besuchsrechtsregelung bei Wegzug der sorgeberechtigten Ehefrau aus dem Kanton; Verweigerung des Besuchsrechts ohne Abklärung der Interessen der Kinder verletzt Bundesrecht
Art. 137 ZGB: Unterhaltsberechnung; Anspruch auf äquivalenten Lebensstil der Ehegatten bei bescheidenen Einkommen
Art. 9 BV, Art. 144 ZGB: Besuchsrechtsregelung: Pflicht zur Anhörung von 12- und 14-jährigen Kindern
Art. 9 BV, Art. 137 ZGB: Unterhaltsberechnung; kein Einbezug der Kinderzulagen in die Berechnung des Einkommens
Art. 34 Abs. 2 BGG, Art. 133 ZGB, Art. 134 ZGB, Art. 274 ZGB: Kinderzuteilung: Erziehungsfähigkeit wegen fehlenden sozialen Kontakten verneint
Art. 29 Abs. 2 BV, Art. 137 Abs. 2 ZGB: Vorsorgliche Massnahmen; Unterhaltsberechnung
Ehescheidung, Zuständigkeit in internationalen Verhältnissen
Art. 125 ZGB, Art. 137 ZGB: Unterhaltsberechnung; keine Beeinflussung des Einkommens der selbständigerwerbenden Ehefrau durch Inhaftierung des Ehemannes
Art. 153 aZGB, Art. 129 ZGB: Keine Abänderung des Scheidungsurteils bei vorhersehbarer Veränderung der Verhältnisse
Art. 133 ZGB, Art. 145 ZGB: Kinderzuteilung nach dem Kriterium der Stabilität der Verhältnisse
Einwilligung in die Scheidung durch konkludentes Verhalten.
Art. 9 BV, Art. 137 ZGB: Keine nachträgliche Abänderung von als vorsorgliche Massnahmen während dem Scheidungsverfahren festgesetzten Unterhaltsbeiträgen
Kein Widerruf einer im Rahmen einer Scheidungskonvention getroffenen Vereinbarung, die noch vor der ersten Anhörung der Parteien vollständig erfüllt worden ist.