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toc-indent.giftoc-indent.giftoc-indent.giftoc-indent.giftoc-indent.gif 2. Eherecht
toc-indent.giftoc-indent.giftoc-indent.giftoc-indent.giftoc-indent.giftoc-indent.gif 2.7 Nachehelicher Unterhalt

Art. 125 ZGB, Art. 276 ZGB: Berechnung der Unterhaltsbeiträge, hypothetisches Einkommen nach 28-jähriger Zuverdienstehe
Art. 125 ZGB, Art. 276 ZGB: Berechnung der Unterhaltsbeiträge bei gehobenem ehelichem Lebensstandard; kein Einbezug eines hypothetischen Einkommens aus Vermietung eines Ferienhauses
Art. 125 ZGB: Anspruch auf Fortführung der zuletzt gemeinsam gelebten Lebenshaltung: Anrechnung der Konkubinatszeit (aus der ein Kind hervorgegangen ist) an die Ehedauer
aArt. 151 Abs. 1 ZGB, aArt. 153 ZGB: Vereinbarung einer lebenslänglichen Unterhaltsrente trotz vorhersehbaren finanziellen Veränderungen infolge Pensionierung; keine Abänderung des Scheidungsurteils
Art. 9 BV, aArt. 153 ZGB: Vermutung der Berücksichtigung vorhersehbarer Veränderungen bei der Festsetzung des Unterhaltsbeitrags
Art. 125 ZGB, Art. 137 ZGB, Art. 9 und 29 Abs. 2 BV: Hypothekarzinsen gelten als Wohnkosten und sind in die Notbedarfsberechnung einzubeziehen
Art. 125 ZGB, Art. 126 Abs. 1 ZGB: Vorrang des Ehegattenunterhalts, Unterhaltskosten für das mündige Kind dürfen nicht ins Existenzminimum des unterhaltspflichtigen Ehegatten aufgenommen werden
Art. 9 BV: Willkürliche Unterhaltsberechnung, Wohnkostenbeitrag einer AHV beziehenden Mitbewohnerin ist beim Einkommen des Unterhaltsschuldners zu berücksichtigen
Art. 9 und 29 BV: Bewertung der Vermögenswerte; Bewertungsgrundsätze und Berechnungsmethoden können im Rahmen einer StaBe nicht geprüft werden
Art. 125 ff. ZGB, Art. 209 ZGB: Nachehelicher Unterhalt bei nicht lebensprägender Ehe
Art. 9 BV: Willkürliche Unterhaltsberechnung
Art. 125 ZGB: Schwellenalter betreffend Zumutbarkeit der Aufnahme einer Erwerbstätigkeit des Unterhaltsberechtigten
Art. 125 ZGB: Unterhaltskosten für das mündige Kind sind nicht ins Existenzminimum des Unterhaltspflichtigen einzubeziehen
Art. 9 BV: Unterhaltsberechnung: Willkürrüge
Art. 125 ZGB: Unterhaltsberechnung, hypothetisches Einkommen nach 28 – jähriger Tätigkeit als Hausfrau und Mutter
Rentendauer bis zum Erreichen des AHV-Alters bei Unterdeckung trotz 100-prozentiger Erwerbstätigkeit der Unterhaltsgläubigerin verletzt kein Bundesrecht