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FamPra.ch-News 17
Inhaltsverzeichnis
2. Eherecht
2.7 Nachehelicher Unterhalt
Art. 125 ZGB: Nachehelicher Unterhalt, Zulässigkeit der Anrechnung eines Vermögensverzehrs.
Art. 125 ZGB: Beurteilung der Eigenversorgungskapazität des unterhaltsberechtigten Ehegatten.
Art. 125 ZGB: Dauer des nachehelichen Unterhalts bei voraussichtlich dauerhafter Erwerbsunfähigkeit des unterhaltsberechtigten Ehegatten infolge gesundheitlicher Einschränkungen.
Art. 125, 285 ZGB: Festlegung des Kindesunterhalts und des nachehelichen Unterhalts in sehr guten finanziellen Verhältnissen.
Art. 125 ZGB: Anrechnung eines hypothetischen Einkommens, anwendbare Unterhaltsberechnungsmethode.
Art. 125 ZGB: Zumutbarkeit des Wiedereinstiegs ins das Erwerbsleben bzw. der Ausdehnung einer Erwerbstätigkeit.
Art. 125 ZGB: Nachehelicher Unterhalt nach lebensprägender Ehe.
Art. 125 ZGB: Zumutbarkeit der Ausdehnung einer Erwerbstätigkeit, Dauer des nachehelichen Unterhalts.