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toc-indent.giftoc-indent.giftoc-indent.giftoc-indent.gif Inhaltsverzeichnis
toc-indent.giftoc-indent.giftoc-indent.giftoc-indent.giftoc-indent.gif 2. Eherecht
toc-indent.giftoc-indent.giftoc-indent.giftoc-indent.giftoc-indent.giftoc-indent.gif 2.7 Nachehelicher Unterhalt

Art. 125 ZGB: Nachehelicher Unterhalt, Zulässigkeit der Anrechnung eines Vermögensverzehrs.
Art. 125 ZGB: Beurteilung der Eigenversorgungskapazität des unterhaltsberechtigten Ehegatten.
Art. 125 ZGB: Dauer des nachehelichen Unterhalts bei voraussichtlich dauerhafter Erwerbsunfähigkeit des unterhaltsberechtigten Ehegatten infolge gesundheitlicher Einschränkungen.
Art. 125, 285 ZGB: Festlegung des Kindesunterhalts und des nachehelichen Unterhalts in sehr guten finanziellen Verhältnissen.
Art. 125 ZGB: Anrechnung eines hypothetischen Einkommens, anwendbare Unterhaltsberechnungsmethode.
Art. 125 ZGB: Zumutbarkeit des Wiedereinstiegs ins das Erwerbsleben bzw. der Ausdehnung einer Erwerbstätigkeit.
Art. 125 ZGB: Nachehelicher Unterhalt nach lebensprägender Ehe.
Art. 125 ZGB: Zumutbarkeit der Ausdehnung einer Erwerbstätigkeit, Dauer des nachehelichen Unterhalts.