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toc-indent.giftoc-indent.giftoc-indent.giftoc-indent.gif Inhaltsverzeichnis
toc-indent.giftoc-indent.giftoc-indent.giftoc-indent.giftoc-indent.gif 2. Eherecht
toc-indent.giftoc-indent.giftoc-indent.giftoc-indent.giftoc-indent.giftoc-indent.gif 2.7 Nachehelicher Unterhalt

Art. 125 ZGB: Dauer des nachehelichen Unterhalts.
Art. 125 ZGB: Nachehelicher Unterhalt, Anrechnung eines hypothetischen Einkommens.
Art. 125 ZGB: Voraussetzungen für die Anrechnung eines hypothetischen Einkommens.
Art. 125 ZGB: Nachehelicher Unterhalt nach Eintritt des Unterhaltsgläubigers in das ordentliche AHV-Alter.
Art. 176 ZGB: Festlegung des Ehegatten und Kindesunterhalts bei alternierender Obhut und annähernd gleichen Betreuungsanteilen.
Art. 125 Abs. 3, Art. 205 Abs. 3 ZGB, Art. 41 OR: Ersatzforderung eines Ehegatten wegen einem heimlich aufgenommenen Kredit; Kürzung des Unterhalts wegen offensichtlicher Unbilligkeit.
Art. 125 ZGB: Kein Anspruch auf nachehelichen Unterhalt wegen kultureller Entwurzelung.
Art. 63 Abs. 2, Art. 64 OR: Voraussetzungen für die Rückforderung zu viel bezahlter Unterhaltsbeiträge nach der Scheidung.
Art. 129 ZGB: Voraussetzungen für die Abänderung des Scheidungsurteils.