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Arbeitsrechtnews 18/2019
Inhaltsverzeichnis
Mitteilungen
Zwei Wochen Urlaub bei der Adoption eines Kindes.
Bundesrat verabschiedet Botschaft zur AHV 21.
Vorläufige Aufnahme: Kantonswechsel bei Erwerbstätigkeit, Reiseverbot in Heimat- und Drittstaaten.
Arbeitszeiterfassung: Studie zu den Auswirkungen der neuen Vorschriften von 2016.
Abbau von Dokumentations- und Archivierungspflichten in Unternehmen.
Beratungen zur Begrenzungsinitiative begonnen.
Die Beschäftigung hat 2017 in allen Wirtschaftssektoren zugenommen.
Vernehmlassung zum Auffangabkommen im Arbeitsmarktbereich für den Fall eines No-Deal-Brexit.
BVG-Kommission empfiehlt dem Bundesrat einen Mindestzinssatz von 1%.
Kommission schliesst Beratung der Revision des Datenschutzgesetzes ab.
Rasche Korrektur bei den EL für ehemalige Verdingkinder.
Stress und psychosoziale Risiken am Arbeitsplatz haben 2017 zugenommen.
Kinderbetreuung: WAK-N will am Beschluss des Nationalrates festhalten.
Die Kinderrenten sollen nicht gesenkt werden.
Schweizer Unternehmen sollen über Einhaltung der Menschenrechte und Umweltschutzstandards berichten.
Indirekter Gegenentwurf zur Konzernverantwortungsinitiative: Kommission unterstützt zivilrechtliche Haftung von Unternehmen und Einführung eines Schlichtungsverfahrens.
Bestimmungen zur Lohngleichheit in Kraft gesetzt: Erste Analysen bis Ende Juni 2021.
Die Sozialversicherungen dürfen ab dem 1. Oktober Observationen durchführen.
Keine Doppelbelastung von Unternehmen bei der Radio- und Fernsehabgabe.
Sozialversicherungsabkommen mit Brasilien tritt am 1. Oktober 2019 in Kraft.
FK unterstützt Gegenentwurf zur Vaterschaftsurlaubs-Initiative.
WBK-N will einen zweiwöchigen Vaterschaftsurlaub.
WBK-N will einen zweiwöchigen Vaterschaftsurlaub.