Arbeitsrecht-News vom 04.10.2019

Arbeitsrecht-News vom 04.10.2019

Mitteilungen

Zwei Wochen Urlaub bei der Adoption eines Kindes.

Bundesrat verabschiedet Botschaft zur AHV 21.

Vorläufige Aufnahme: Kantonswechsel bei Erwerbstätigkeit, Reiseverbot in Heimat- und Drittstaaten.

Arbeitszeiterfassung: Studie zu den Auswirkungen der neuen Vorschriften von 2016.

Abbau von Dokumentations- und Archivierungspflichten in Unternehmen.

Beratungen zur Begrenzungsinitiative begonnen.

Die Beschäftigung hat 2017 in allen Wirtschaftssektoren zugenommen.

Vernehmlassung zum Auffangabkommen im Arbeitsmarktbereich für den Fall eines No-Deal-Brexit.

BVG-Kommission empfiehlt dem Bundesrat einen Mindestzinssatz von 1%.

Kommission schliesst Beratung der Revision des Datenschutzgesetzes ab.

Rasche Korrektur bei den EL für ehemalige Verdingkinder.

Stress und psychosoziale Risiken am Arbeitsplatz haben 2017 zugenommen.

Kinderbetreuung: WAK-N will am Beschluss des Nationalrates festhalten.

Die Kinderrenten sollen nicht gesenkt werden.

Schweizer Unternehmen sollen über Einhaltung der Menschenrechte und Umweltschutzstandards berichten.

Indirekter Gegenentwurf zur Konzernverantwortungsinitiative: Kommission unterstützt zivilrechtliche Haftung von Unternehmen und Einführung eines Schlichtungsverfahrens.

Bestimmungen zur Lohngleichheit in Kraft gesetzt: Erste Analysen bis Ende Juni 2021.

Die Sozialversicherungen dürfen ab dem 1. Oktober Observationen durchführen.

Keine Doppelbelastung von Unternehmen bei der Radio- und Fernsehabgabe.

Sozialversicherungsabkommen mit Brasilien tritt am 1. Oktober 2019 in Kraft.

FK unterstützt Gegenentwurf zur Vaterschaftsurlaubs-Initiative.

WBK-N will einen zweiwöchigen Vaterschaftsurlaub.

WBK-N will einen zweiwöchigen Vaterschaftsurlaub.